genau auf den Tag ein Jahr ist es her, da scheiterten eine „strafbewährte Unterlassungsklage“ und eine „einstweilige Verfügung“ gegenüber einem polnischen Isolierunternehmen, die Behauptungen, dass Hinweise auf die mögliche Entstehung krebserregender und erbgutverändernder Substanzen, wie die Chrom (VI)-Verbindung „Calciumchromat“ (CaCrO4) bestehen, wenn calciumhaltige Isoliermaterialien auf chromhaltigen Heissteilen verwendet werden, sofern Anwendungstemperaturen oberhalb 300°C herrschen, zurückzunehmen!
Deutschlands größter Dämmstoffverband gab sich letztendlich damit zufrieden, dass lediglich explizit darauf hingewiesen werden muss, dass es sich bei den freigesetzten Substanzen um die Chrom (VI)-Verbindung „Calciumchromat“ handelt, wenn calciumhaltige Dämmstoffe verwendet werden und nicht mehr pauschal über eine Chrom (VI)-Verbindung berichtet wird, wie der Vergleich definiert:
Wir können über diesen Vergleich offen berichten, weil der Kläger noch nicht einmal Geheimhaltung gefordert hat.
Insider bewerten diesen Vergleich als weiteres Zugeständnis einer bestehenden Gefahr für Mensch und Umwelt.
Auch wenn Fachverbände und Interessengemeinschaften über diesen Vergleich Bescheid wissen, wird immer noch suggeriert, dass es das o.g. Problem einfach nicht gibt.
Transparenz sieht irgendwie anders aus, aber was will man von einer innovationsarmen und beratungsresistenten Branche außer Verdrängung und Ignoranz schon verlangen, außer das gezielt gesundheitliche und umweltschädliche Gefährdungen betroffener Isolierer und Servicetechniker billigend in Kauf genommen werden?
Comments