Neue "Grüne Kraftwerke", der gefährliche Staub bleibt...
Im Nachbarland wird derzeit eine Gasturbine so umgebaut, dass sie teilweise auch #Wasserstoff verarbeiten kann, ein sehr interessantes und natürlich lobenswertes Projekt.
Alles wird modernisiert, aber höchstwahrscheinlich wird die auf Technologien der 1980er Jahre basierende #Isolierung so weit wie möglich beibehalten (rechte Seite der Turbine im oberen Bild).
Wirklich besorgniserregend ist aber die (bewusste/unbewusste) Vernachlässigung des Arbeitsschutzes.
An ähnlichen, ja an vielen mehr oder weniger baugleichen Turbinen werden Chrom(VI) - Ablagerungen (Calciumchromat, CaCrO4, Carc. 1B; H350, H410) zwar mit bloßem Auge erkannt - vorausgesetzt, der Arbeitsschutz wird ernst genommen - aber meist nicht weiter beachtet.
So sieht es beispielsweise an einer Turbine fast gleichen Typs in einem anderen Nachbarland aus, aber auch im Inland besteht das Problem und auch darüber werden bald berichten!
Bildreihe oben: schon beim Lösen einzelner Elemente der Außenlage, sind Chromatbildungen leicht erkennbar, der sog. "Chrom (VI)-Schnelltest" bestätigt die Vermutung.
Und wenn wie im Bild ganz oben alles besenrein ist, stellt man sich zum Gruppenfoto zusammen und zeigt der Welt, wie grün bald alles sein wird.
Unserer Meinung nach hätte das Bild etwas anders aussehen müssen, wenn das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) richtig angewendet worden wären.
Wenn wir die Motoren/Turbinen doch schon einmal aufhaben und gerade dann, um sie zukunftsfreundlicher zu machen, sollte man nicht auch die Gelegenheit nutzen, Fehler aus der Vergangenheit abzustellen?
Das Festhalten an alten Technologien irritiert insofern, da die Gefährdung längst bekannt ist und die Hersteller ebenfalls, wenn auch nicht so öffentlichkeitswirksam, auf die Gefährdung hinweisen.
Wider besseren Wissens bleibt man allerdings alter Gewohnheiten treu und missachtet das eigentlich (auch in dieser Reihenfolge bindend) anzuwendende
S(ubstitution)
T(echnische Massnahmen)
O(rganisatorische Massnahmen)
P(ersönliche Schutzausrüstung)-
Prinzip, wohlmeinend, dass die ausschließlich empfohlene P(ersönliche Schutzausrüstung) zu tragen ist, obwohl bekannt ist, dass S(ubstitution) ohne weiteres möglich wäre und somit "T-O-P" nach erfolgter S(ubstitution) gar nicht mehr angewendet werden müssten.
Bildnachweis (oben): Hydrogen Tech World
Bildnachweis (Galerie): Redaktionsbilder der Autoren
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